ALAG Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß

Das OLG Hamm hat in seiner Sitzung vom 09.02.2011 die Widerrufsbelehrung der ALAG für nicht ordnungsgemäß befunden und der Berufung der ALAG gegen das von den Rechtsanwälten Wegmann, Canpalat, Brinkmann & Koch für einen Anleger erstrittene obsiegende Urteil des LG Hagen vom 07.06.2010 keine Erfolgsaussicht bescheinigt. ALAG hat nach dieser Sitzung die Berufung zurückgenommen, um einem schriftlichen Urteil des OLG Hamm zu entgehen. Damit ist das Urteil des LG Hagen über die Rückzahlung der Einlagen an den Anleger in Höhe von rund 26.000,00 Euro rechtskräftig. Die das Urteil erstrittene Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht bekräftigt: „Anleger sollten sich in jedem Fall gegen die zur Zeit laufenden Verfahren der ALAG auf Rückzahlung der Ausschüttungen wehren und selbst die Rückzahlung ihrer Einlagen fordern. Von weiteren Zahlungen kann aufgrund der Rechtsauffassung des OLG Hamm nur abgeraten werden.“

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