Apo-Bank-Klausel unwirksam – unangemessene Benachteiligung durch Zinscap-Prämie

Der Bundesgerichtshof hat über Preisklauseln für sog. Zinscap-Prämie bzw. Zinssicherungsgebühr mit Urteil vom 05.06.2018 – XI ZR 790/16 – entschieden. Die Apo-Bank verwandte in Darlehensverträgen mit einem variablen Zinssatz vorformulierte Klauseln zur sog. Zinscap-Prämie und Zinssicherungsgebühr, die sofort fällig wurde. Zinscap Bei einem Zinscap-Darlehen sind die Zinsen nach oben und nach unten begrenzt. Die Zinshöhe variiert zwischen diesem Korridor.

In den Klauseln der Apo-Bank war aber die Prämie bzw. die Gebühr sofort fällig. Eine Rückzahlung im Falle einer vorzeitigen Rückführung des Darlehens war nicht vorgesehen. Unangemessene Benachteiligung Der BGH stellte fest, dass die Regelungen der Apo-Bank zur ZInscap-Prämie bzw. Zinssicherungsgebühr ein zusätzliches laufzeitunabhängiges (Teil-)Entgelt für die Überlassung der Darlehensvaluta festlegten. Sie dienten dazu, der Bank für den Fall, dass der variable Zins die vereinbarte Zinsobergrenze überschreitet, einen Ausgleich für entgehende Zins(mehr)einnahmen zu verschaffen und stelle damit ein weiteres (Teil-)Entgelt dar, das der Darlehensnehmer zusammen mit dem Zins als Gegenleistung für die Überlassung der Darlehensvaluta schulde. Dem gegenüber enthielten die angegriffenen Klauseln keine anteilige Erstattung für den Fall vorzeitiger Vertragsbeendigung. Nach dem gesetzlichen Leitbild sei aber allein der laufzeitabhängige Zins der Preis und damit die Gegenleistung für die Überlassung des Darlehensvertrages. Diese Abweichung vom gesetzlichen Leitbild indiziere eine unangemessene Benachteiligung, so dass die Klauseln insgesamt unwirksam seien. Die entsprechenden Klauseln nutzte die Apo-Bank vornehmlich in den Jahren 2008 bis 2010. Wie viele Verträge hiervon betroffen sind, ist unklar.

Wir empfehlen Darlehensnehmern ihre Verträge ebenfalls auf entsprechende unwirksame Klauseln überprüfen zu lassen. Wir sind auf dem Rechtsgebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts besonders erfahren und unterstützen Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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