Ende ewiges Widerrufsrecht

Das Bundeskabinett hat am 27.01.2016 eine Regelung zur Beendigung des sog. „ewigen Widerrufsrechts“ von zwischen 2002 und 2010 abgeschlossenen Immobilienkrediten beschlossen. Laut Pressemitteilung vom 27.01.2016 reagiere die Bundesregierung damit darauf, dass das Entstehen unbefristeter „ewiger“ Widerrufsrechte gerade bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen zu erheblicher Rechtsunsicherheit führe. Es sei eine wichtige politische Herausforderung, diese Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Diese Pressemitteilung macht unter der fadenscheinigen Begründung der Rechtssicherheit deutlich, dass der Gesetzgeber mal wieder in erheblichem Umfang Verbraucherrechte eingeschränkt hat. Die Lobbyisten haben es geschafft, dass Verbraucherrechte mit den Füßen getreten werden.

Die Begründung des Gesetzgebers, dass mit dieser Änderung dazu beigetragen werden soll, dass sich Banken bei der Vergabe von Immobiliendarlehen mit langer Zinsbindung künftig nicht zurückhalten, kann nicht überzeugen. Denn die Gesetzesänderung tritt für Sachverhalte in der Vergangenheit ein, nämlich für Darlehensverträge, die in den Jahren 2002 bis 2010 abgeschlossen worden sind. Es wird zu prüfen sein, ob es sich um eine verfassungsrechtlich unzulässige echte Rückwirkung handelt. Darlehensnehmer mit Immobiliardarlehensverträgen, die in den Jahren 2002 bis 2010 geschlossen worden sind, sollten umgehend ihre Darlehensverträge überprüfen lassen. Ansonsten droht Rechtsverlust zum 21.06.2016.

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