KB Edelmetall GmbH muss Anlegergeld zurück zahlen
Mit einem interessanten Urteil vom 24.03.2011 wurde die KB Edelmetall GmbH vom Amtsgericht Wetter zur Rückzahlung aller vom Anleger gezahlter Beträge verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig und wurde von den Rechtsanwälten Wegmann, Canpalat, Brinkmann & Koch, Dortmund, erstritten. Rechtsanwältin Zuhal Canpalat nimmt seit dem „neuen“ Gold- und Edelmetallboom eine kritische Stellung zu dieser Form der Kapitalvermehrung ein und bezweifellt, dass „Gold und Silber“ wirklich empfehlenswerte Geldanlagen sind.
Die Dortmunder Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Canpalat: „Ich habe bereits 2009 vor der Anlage von Gold über die KB Edelmetall GmbH gewarnt, da die Abwicklung undurchsichtig ist. Es gibt keine Nachweise darüber, dass KB mit dem Geld des Anlegers Gold ankauft und dieses einlagert. Es ist höchste Vorsicht geboten.“ Der Kläger des Verfahrens vor dem Amtsgericht Wetter forderte die Beträge, die er an die KB gezahlt hatte vollständig zurück. Das AG Wetter sprach ihm diesen Anspruch in voller Höhe zu.