Standard Life überträgt Bestände nach Irland
Britische Lebensversicherungen und der Brexit
Deutsche Kunden, die Lebens- oder Rentenversicherungsverträge mit der Standard Life Assurance Ltd. in Großbritannien abgeschlossen haben, müssen mit der Übertragung ihrer Bestände auf eine Tochter in Irland, Standard Life Assurance Ltd. rechnen. Entschieden wird dies wohl erst im Februar 2019, da ein schottisches Gericht diesem Verfahren zustimmen muss. Dadurch bleiben die Verträge nach einem Brexit zwar in der EU. Allerdings entfällt der Schutz der britischen Sicherungseinrichtung FSCS. Ein entsprechender Schutz besteht in Irland nicht. Im Falle einer Insolvenz des irischen Versicherers ist die Position des Versicherungsnehmers damit deutlich schlechter.
Versicherungsbestand wird nach Irland übertragen
Der mit der Prüfung beauftragte Gutachter sowie der Versicherer Standard Life kommen zu dem Ergebnis, dass kein Forderungsausfall für die Versicherungskunden zu befürchten ist. Aufgrund der Kapitalstärke von Standard Life sei ein nennenswerter Nachteil nicht zu verzeichnen.
Was ist zu tun?
Die Deutsche Finanzaufsicht ist nur eingeschränkt zuständig. Zwar ist die Insolvenz beider Gesellschaften unwahrscheinlich. Allerdings haben die Ereignisse der Finanzmarktkrise vor 10 Jahren deutlich gemacht, dass man auf diesen Aspekt nicht unbedingt bauen kann. Es ist deshalb Vorsicht geboten.
Betroffene Versicherungsnehmer sollten sich rechtlich beraten lassen und die bestehenden Verträge vollständig auf etwaige Rückabwicklungsansprüche überprüfen lassen. Wichtig ist insbesondere die Prüfung eines etwaigen noch bestehenden Widerspruchsrechts. Mit einem bestehenden Widerspruchsrecht können Versicherungsnehmer nicht nur die vollständigen Beiträge zurückverlangen, sondern auch die von der Versicherungsgesellschaft erzielten Gewinne einschließlich der gezahlten Provisionen an die Versicherungsvermittler.
Widerspruchsrecht
Versicherungsnehmer sollten in jedem Fall professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Von voreiligen Maßnahmen, wie Kündigung etc., ist abzuraten.